Schulzahnarzt
Obligatorischer schulzahnärztlicher Untersuch
Gemäss Schulzahnpflegeverordnung müssen die Zähne der Schülerinnen und Schüler einmal jährlich durch einen Zahnarzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist obligatorisch. Die Kosten für den Untersuch werden von der Schule Fehraltorf übernommen.
Im Herbst werden sämtliche Familien von der Schulverwaltung angeschrieben und informiert. Dabei kann gewählt werden, ob der Untersuch bei einem unserer Schulzahnärzte oder bei Ihrem individuellen Privatzahnarzt erfolgen soll.
Der zahnärztliche Untersuch in einer der beiden Schulzahnarztpraxen (Herr Dr. Müller / Frau Dr. Dubiel) erfolgt jeweils klassenweise im Frühjahr. Aus organisatorischen Gründen kann jedoch nicht gewählt werden, von welchem der beiden Zahnärzte Ihr Kind untersucht wird. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, Ihr Kind von Ihrem Privatzahnarzt untersuchen zu lassen. Die entsprechenden Kosten für eine erste Befundaufnahme werden Ihnen nach festgesetztem Tarif von der Schule Fehraltorf zurückerstattet. Über den genauen Ablauf werden wir Sie jedoch rechtzeitig informieren.
Kontakte
Schulzahnärztin
Dr. med. dent. Aida A. Dubiel
Neugrundstrasse 2
8320 Fehraltorf
Tel. 044 954 17 72
Website
Schulzahnarzt
Dr. med. dent. Stephan Müller
Kempttalstrasse 79
8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 50 15
Website
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Elterninformation Schulzahnuntersuch.pdf (PDF, 85.27 kB) | Download | 0 | Elterninformation Schulzahnuntersuch.pdf |
Reglement Schulzahnpflege.pdf (PDF, 58.44 kB) | Download | 1 | Reglement Schulzahnpflege.pdf |